Regalinspektion

DIN 15635 regelt Kontrolle von Regalanlagen

Den Ablauf der Kontrollen von Regalanlagen regelt die europäische Norm DIN EN 15635, die in Deutschland am 01. August 2009 in Kraft trat. Die DIN EN 15 635 differenziert zwischen der wöchentlich durchzuführenden Inspektion und der Experteninspektion, die in Intervallen von max. 12 Monaten von einer fachkundigen Person durchgeführt werden muss. 

 

Aktuelle Gesetzeslage
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind Regale Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung. Diese gilt für die Bereitstellung von Regalen durch den Arbeitgeber sowie für die Nutzung von Regalen durch den Beschäftigten.

Auch die beste und leistungsstärkste Regalanlage verändert sich im Laufe der Zeit. Selbst bei sorgfältigster Arbeit lassen sich Beschädigungen an Regalanlagen kaum vermeiden. Die Folge können Sicherheits- und Leistungsmängel sein.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung § 10 sind regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen notwendig. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen. Regale müssen mind. alle 12 Monate von einer befähigten, fachkundigen Person geprüft werden.

Ablauf und Umfang der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden im neuen Europäischen Normenentwurf DIN EN 15635 geregelt.

Folgenschwere Unfälle mit Personen- und Sachschäden sowie Störungen im Betriebsablauf können durch regelmäßige Inspektionen vermieden werden.

 

Umfang und Leistungen der Regalinspektion

-visuelle Inspektion Ihrer Regalanlage

-Kontrolle auf Einhaltung der  Berufsgenossenschaft Richtlinien nach BGR 234

-Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen gem. DIN EN 15635

-Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden sowie Einleitung notwendiger Maßnahmen.

-Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau

-Erstellung eines Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden und Empfehlungen zur Schadensbeseitigung

-Schadensanalyse zur Einschätzung der Nutzungssicherheit

-Hinweise zur Vorbeugung

-Persönliches Abschlussgespräch mit Aushändigung des Prüfprotokolls, in welchem der Ist

-Zustand Ihrer Regalanlage ausführlich dokumentiert ist.

-Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein Angebot über die Beseitigung der Schäden.

 

Sprechen Sie uns an, gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.